Diplomatie
F/D 2014
83 min 41 sek
Koch Media GmbH, Planegg/München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das historische Drama spielt im August 1944 und schildert den Versuch des schwedischen Konsuls, den deutschen Stadtkommandanten von Paris zu überzeugen, sich Hitlers Befehl zu widersetzen und die Stadt nicht zu zerstören. Der Film ist kammerspielartig inszeniert und konzentriert sich auf die Auseinandersetzung der Protagonisten, die über Sinn und Unsinn von Gehorsam und Gewalt diskutieren. Nur in wenigen Szenen verlässt der Film die Dialogsituation und zeigt, was sich draußen abspielt, etwa die Hinrichtung von Widerstandskämpfern. Während jüngere Kinder von einzelnen Gewaltdarstellungen überfordert werden könnten, sind 12-Jährige und Ältere in der Lage, sie in den Gesamtkontext einzuordnen und sich ausreichend von ihnen zu distanzieren. Aufgrund ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung können sie sich ohne Beeinträchtigung mit der Thematik des Films auseinandersetzen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Volker Schlöndorff |
Drehbuch: | Volker Schlöndorff, Cyril Gély |
Darsteller: | Niels Arestrup, André Dussollier, Robert Stadlober |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen