TATAMI
USA,GB,GO 2023
103 min 49 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
TATAMI
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mischung aus Sport- und Politdrama über eine iranische Judoka, die bei den Judo-Weltmeisterschaften im georgischen Tiflis antritt. Da sie bei dem Turnier auf eine israelische Sportlerin treffen könnte, will das Regime in Teheran, dass sie unter einem Vorwand ausscheidet. Doch die Sportlerin weigert sich trotz des Drucks des Regimes und macht weiter. Der Film enthält im Sportkontext zahlreiche Darstellungen harter Judokämpfe, die aber stets regelkonform verlaufen. Daneben werden mehrfach Bedrohungen und Verfolgungen von Familien thematisiert und in einer Szene kommt es zu einer Selbstverletzung, die zu einer deutlichen Platzwunde führt. Zuschauende ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands problemlos fähig, diese Szenen und Darstellungen in den Kontext der politisch-sportlichen Gesamthandlung einzuordnen und angemessen zu verarbeiten. Ängstigungen, negative Vorbildwirkungen oder anderweitige Beeinträchtigungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Guy Nattiv,Zar Amir-Ebrahimi |
Drehbuch: | Guy Nattiv,Elham Erfani |
Darsteller: | Zar Amir-Ebrahimi,Arienne Mandi,Ash Goldeh |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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