Was von der Liebe bleibt
D 2023
100 min 10 sek
Filmwelt Verleihagentur GmbH, Berlin
Was von der Liebe bleibt
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen in Deutschland lebenden Kurden, der nach der Ermordung seiner Frau nicht nur mit dem Verlust fertig werden muss, sondern sich auch mit dem Verdacht der Ermittler konfrontiert sieht, dass seine Frau ein kriminelles Doppelleben führte. Der ruhig inszenierte Film hat eine bedrückende Grundatmosphäre und enthält mehrere Szenen, in den Menschen bedroht oder unter Druck gesetzt werden; es gibt vereinzelte Szenen mit sexuellen Handlungen sowie Situationen in den es zu körperlichen Übergriffen gegen Minderjährige kommt. All diese Szenen wirken jedoch nicht reißerisch, sind schlüssig in die Dramaturgie eingebunden und können von Zuschauenden ab 12 Jahren entsprechend eingeordnet und verarbeitet werden. Emotionale Überforderungen oder eine sozialethische Desorientierung lassen sich ab dieser Altersstufe ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Sexualität,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Kanwal Sethi |
Drehbuch: | Kanwal Sethi |
Darsteller: | Seyneb Saleh,Serkan Kaya,Amira Demirkiran |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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