The Fall Guy
USA 2024
126 min 51 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
The Fall Guy
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Actionkomödie über einen Hollywood-Stuntman, der einen letzten Job bei einem Film seiner Ex-Geliebten übernimmt, um sie zurückzugewinnen. Zwischen allerlei waghalsigen Stunts muss er aber auch versuchen, den spurlos verschwundenen Star des Films aufzuspüren. Der Film enthält einige Kampf- und Actionszenen mit Verfolgungsjagden, Schlägereien und Schießereien. Verletzungsdarstellungen und körperliche Gewalt werden dabei aber nicht reißerisch ausgespielt. Zudem finden einige der Szenen im Rahmen von Filmdrehs statt und werden durch komödiantische Überzeichnungen gebrochen, was eine emotionale Distanzierung erleichtert. Für Zuschauende ab 12 Jahren ist der Film entsprechend als augenzwinkernd-ironische, im Filmgeschäft angesiedelte Actionkomödie erkennbar, sodass die Kampfszenen überforderungsfrei eingeordnet und verarbeitet werden können.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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