THE BLAZE - FLUCHT AUS DEN FLAMMEN
F 2022
84 min 49 sek
Studiocanal GmbH, Berlin
THE BLAZE - FLUCHT AUS DEN FLAMMEN
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Drama über einen Mann und seinen alten Vater, die in Südfrankreich vor gewaltigen Waldbränden flüchten. Während das Feuer immer näher kommt, bleiben die beiden mit ihrem Auto im Stau stecken; durch die angespannte Situation brechen alte Konflikte zwischen Vater und Sohn auf. Der kammerspielartig inszenierte Film enthält vereinzelte, teils drastische Verletzungsdarstellungen von Menschen und Tieren. Diese sind jedoch kurz gehalten und können von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren in den Kontext des Katastrophenszenarios eingeordnet und angemessen verarbeitet werden. Auch die bedrohliche Grundatmosphäre durch das nahende Feuer bewegt sich in einem Rahmen, der Zuschauende ab 12 Jahren nicht nachhaltig ängstigt oder anderweitig überfordert.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Quentin Reynaud |
Drehbuch: | Quentin Reynaud |
Darsteller: | André Dussollier,Alex Lutz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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