Manta Manta - Zwoter Teil
D 2023
126 min 51 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Manta Manta - Zwoter Teil
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Actionkomödie über einen ehemaligen Rennfahrer, der inzwischen eine Kfz-Werkstatt mit angeschlossener Kart-Bahn betreibt. Um den Betreib vor der Pleite zu bewahren, will er mit seinem getunten Opel Manta an einem 90er-Jahre-Rennen teilnehmen. Der Film hat eine heitere und positive Grundstimmung, enthält dabei aber mehrere Szenen, in denen Charaktere bedroht oder unter Druck gesetzt werden, sowie Szenen, in den Verletzungen zu sehen sind. Beides ist jedoch schlüssig in die Dramaturgie eingebunden und kann von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren angemessen verarbeitet werden. Auch der wiederholte Gebrauch von sexualisierter und vulgärer Sprache bewegt sich in einem Rahmen, den Zuschauende ab 12 Jahren problemlos verkraften können. Überforderungen oder andere negative Wirkungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Til Schweiger |
Drehbuch: | Til Schweiger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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