SERVUS PAPA, SEE YOU IN HELL
D 2021
116 min 0 sek
Port au Prince Pictures GmbH, Berlin
In den 1980er Jahren spielendes Drama nach realen Ereignissen, über die Kommune des Wiener Aktionskünstlers Otto Muehl, der "freie Sexualität" predigte und unter diesem Deckmantel auch minderjährige Mädchen missbrauchte. Im Mittelpunkt des Films steht eine 14-Jährige, die schließlich Widerstand gegen Muehls autokratische Herrschaft leistet. Der Film zeigt bizarre und erniedrigende Rituale innerhalb der Kommune und enthält mehrere Szenen, in denen sexuelle Übergriffe zu sehen sind. Auch Muehls zunehmend aggressive Launen gegenüber den Kindern und Jugendlichen haben eine hohe emotionale Intensität. Keine dieser Verhaltensweisen wird verharmlost oder gar verherrlicht, vielmehr transportiert der Film eine kritische Botschaft. Jugendliche ab 16 Jahren sind in der Lage, dies zu verstehen, die Geschehnisse in den Kontext einzuordnen und reflektierend zu hinterfragen. Nachhaltige Irritationen oder eine sozialethische Desorientierung sind ab dieser Altersstufe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christopher Roth |
Drehbuch: | Jeanne Tremsal |
Darsteller: | Clemens Schick |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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