ECHO
D 2022
102 min 53 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
In dem Drama kommt eine im Afghanistan-Einsatz traumatisierte Polizeikommissarin in die deutsche Provinz, wo sie im Fall einer Moorleiche ermitteln soll. Bei ihren Nachforschungen stößt sie bald auf dunkle Geheimnisse aus der Vergangenheit. Die Geschichte ist mit einer Mischung aus norddeutschem Lokalkolorit, skurrilen und mysteriösen Elementen erzählt und thematisiert neben den Kriminalermittlungen auch Kriegsereignisse und Verbrechen der Nazizeit. Im Zusammenspiel mit der rätselhaft-beklemmenden Atmosphäre können drastische Darstellungen von Verletzungen sowie Archivaufnahmen von Verbrechensopfern Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren emotional überfordern. Jugendliche ab 16 Jahren sind aufgrund ihrer Medienerfahrung und ihres Wissens bereits in der Lage, diese Elemente in den Handlungskontext beziehungsweise den historischen Kontext einzuordnen. Ihnen erschließt sich auch das Spiel des Films mit Genreversatzstücken, sodass sie sich ausreichend distanzieren können. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mareike Wegener |
Drehbuch: | Mareike Wegener |
Darsteller: | Ursula Werner, Andreas Döhler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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