PLATZSPITZBABY - Meine Mutter, ihre Drogen und ich
CH 2020
100 min 9 sek
Alpenrepublik GmbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mitte der 1990er-Jahre spielendes Drama über eine Jugendliche, die mit ihrer drogenabhängigen Mutter von Zürich aufs Land zieht, um dort ein neues Leben zu beginnen. Doch bald gerät die Mutter in einen Teufelskreis aus Entzug und Rückfall. Der Film zeigt die Drogenszene mit drastischem Realismus und in keiner Weise verherrlichend. Im Gegenteil: Die Welt der Abhängigen ist schmutzig und elend. Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Darstellungen überforderungsfrei zu verarbeiten. In der jugendlichen Tochter finden Zuschauer ab 12 Jahren zudem eine starke und positive Identifikationsfigur, die sich am Ende aus dieser negativen Welt löst. Negative Vorbildwirkungen lassen sich daher in jeder Hinsicht ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Pierre Monnard |
Darsteller: | Sarah Spale, Luna Mwezi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen