GHOSTBUSTERS: LEGACY
USA 2021
124 min 26 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
GHOSTBUSTERS: LEGACY
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Fantasy-Actionkomödie erzählt von einer alleinerziehenden Mutter, die mit ihren beiden Kindern in eine Kleinstadt zieht. Bald müssen die drei feststellen, dass der Ort bei weitem nicht so ruhig ist wie gedacht und dass ihre Familie eine Verbindung zu den legendären "Ghostbusters" hat. Die Geschichte spielt mit Mystery- und Horror-Elementen, die komödiantisch überzeichnet werden. Dabei bieten sich die sympathischen jungen Geschwister im teils turbulenten Geschehen als starke und verlässliche Identifikationsfiguren an. Dennoch können bedrohliche und gruselige Passagen sowie Darstellungen von Gewalt und Verletzungen Kinder unter 12 Jahren ängstigen. 12-Jährige sind aber auf der Basis ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, sich von dem deutlich realitätsfernen Geschehen zu distanzieren. Ihnen erschließt sich der Humor des Films und da Gewaltszenen nicht deutlich ausgespielt werden und das Happy End nie wirklich in Frage steht, besteht für sie kein Risiko einer Beeinträchtigung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jason Reithman |
Darsteller: | Paul Rudd |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen