Auf alles, was uns glücklich macht
I 2019
134 min 38 sek
Prokino Filmverleih GmbH, München
Auf alles, was uns glücklich macht
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama, das vier enge Jugendfreude über vier Jahrzehnte hinweg begleitet. Sie erden erwachsen, gründen Familien, leben sich zeitweise auseinander, finden aber immer wieder zusammen. Der Film hat eine positive Grundstimmung und stellt sympathische Figuren und deren Entwicklungsweg in den Mittelpunkt. Im Rahmen dieses Entwicklungswegs wird der Drogenkonsum in einer Szene klar einer negativen Person zugeordnet. Auch sexuelle Handlungen bewegen sich in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in keiner Weise überfordert. Vereinzelt gibt es bedrohliche Situationen und Auseinandersetzungen. Doch auch diese sind schlüssig in die Dramaturgie eingebettet und können von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren entsprechend eingeordnet und problemlos verarbeitet werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Gabriele Muccino |
Drehbuch: | Gabriele Muccino |
Darsteller: | Pierfrancesco Favino, Micaela Ramazzotti, Kim Rossi Stuart |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen