Das Schloss
TR 2021
112 min 3 sek
Cinedex OG, Linz
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über eine Reihe mysteriöser Todesfälle in einem Hochsicherheitsgefängnis. Als eines Morgens zehn Häftlinge tot, aber ohne Anzeichen von Gewalteinwirkung gefunden werden, sollen die Chefin des Geheimdienstes und ein Mordermittler das Rätsel lösen und stoßen auf schreckliche Wahrheiten. Der Film ist mit zahlreichen typischen Stilmitteln seines Genres erzählt und weist eine klaustrophobische Atmosphäre und eine Grundstimmung permanenter Bedrohung auf. In diesem düsteren Kontext können einzelne gewalthaltige Szenen und Bilder von Verletzung und Tod Kinder unter 12 Jahren ängstigen und überfordern. 12-Jährige sind jedoch bereits in der Lage, diese Aspekte dem für sie klar erkennbaren Genre zuzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen bieten ruhige und erklärende Passagen sowie die starken Protagonisten ausreichend Halt, sodass sie den Film ohne Beeinträchtigung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Adil Oguz Valizade |
Darsteller: | Mert Firat, Timur Acar |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen