Die VERGESSLICHKEIT DER EICHHÖRNCHEN
D 2020
113 min 43 sek
Filmwelt Verleihagentur GmbH, Berlin
Die VERGESSLICHKEIT DER EICHHÖRNCHEN
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Tragikomödie über eine junge Pflegerin aus der Ukraine, die sich in Deutschland um einen demenzkranken Senior kümmern soll, der sie bald für seine Frau hält. Zugleich muss sie sich mit dessen erwachsenen Kindern auseinandersetzen. Der Film enthält einige emotionale Streitsituationen mit teilweise beleidigender und diskriminierender Sprache. Jugendliche ab 12 Jahren sind fähig, diese Szenen in den Kontext der Gesamthandlung einzuordnen und den Sprachgebrauch kritisch zu hinterfragen. Auch eine kurze Handgreiflichkeit und Bilder eines Unfallopfers bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauer ab 12 Jahren nicht ängstigt oder überfordert. Einige humorvolle Szenen und ironische Brechungen tragen zudem zur Entlastung bei.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nadine Heinze, Marc Dietschreit |
Darsteller: | Emilia Schüle, Günther Maria Halmer, Fabian Hinrichs |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen