Malasaña 32 - Haus des Bösen
E 2020
105 min 7 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Malasaña 32 - Haus des Bösen
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Horrorthriller spielt in den 1970er Jahren und erzählt von einer Familie, die vom Land nach Madrid zieht. Das große Apartment in einer beliebten Straße scheint allerdings nicht nur von ihnen bewohnt zu werden. Alsbald wird ihre Traumwohnung zum Alptraum. Der Film baut zunächst langsam eine bedrohliche sowie unheimliche Atmosphäre auf und zieht dann die Spannung mit typischen Stilmitteln des Genres, wie vereinzelte Schockeffekte, an. Die beständige Bedrohung und einzelne, auch drastische Darstellungen von Verletzungen und Leiden sowie die Thematisierung von Selbstverletzung und Suizid können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren emotional überfordern. 16-Jährige sind jedoch aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte dem Genrekontext zuzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Das historische Setting und die deutliche Fiktionalität des Geschehens bieten dieser Altersgruppe genug Entlastung, den Film ohne Überforderung zu verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Albert Pintó |
Drehbuch: | Ramón Campos |
Darsteller: | Bea Segura, Iván Marcos, Begoña Vargas |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen