Der Mauretanier
USA 2021
129 min 39 sek
Tobis Film GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Politdrama nach den Memoiren von Mohamedou Ould Slahi, der Ende 2001 in Mauretanien verhaftet und in das Internierungslager Guantanamo Bay verschleppt wurde. Als vermeintlicher Terrorist wird er brutal verhört und gefoltert. Schließlich kämpfen zwei amerikanische Rechtsanwältinnen für seine Freilassung. Der Film hat eine intensive Grundatmosphäre und enthält einige Szenen, in den Folter und andere Misshandlungen zu sehen sind. Diese Szenen sind belastend und können für Jugendliche ab 12 Jahren eine Herausforderung darstellen. Von einer emotionalen Überforderung ist jedoch nicht auszugehen, da die Geschehnisse stimmig in den kritischen Handlungskontext eingebunden sind. Zuschauer ab 12 Jahren sind der Lage, dies nachzuvollziehen und die Darstellungen angemessen zu verarbeiten. In den Rechtsanwältinnen finden sie zudem positive und starke Identifikationsfiguren. Auch das positive Ende hat eine entlastende Wirkung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kevin Macdonald |
Darsteller: | Tahar Rahim, Jodie Foster, Benedict Cumberbatch |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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