May, die dritte Frau
VN 2018
96 min 8 sek
jip film & verleih GbR, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Im Vietnam des 19.Jahrhundert spielendes Drama über ein 14-jähriges Mädchen namens May, das einen reichen Plantagenbesitzer heiraten soll, den sie noch nie gesehen hat. Neben ihr gibt es noch zwei weitere Ehefrauen, die sie schwesterlich aufnehmen. Durch Affären und Geheimnisse bahnt sich jedoch bald eine Familientragödie an. Der Film ist ruhig inszeniert und schildert den Alltag eines fremden, historisch verorteten Kulturkreises. Vereinzelt gibt es dramatische Situationen und Konflikte, die am Ende in Verzweiflung und Suizid münden. Allerdings sind diese Geschehnisse zurückhaltend inszeniert und stimmig in die Dramaturgie eingebettet. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind problemlos fähig, die Handlungen in den Kontext der Geschichte einzuordnen und sie kritisch zu hinterfragen. Der historische und exotische Spielort erleichtert zudem eine Distanzierung. Negative Wirkungen lassen sich daher bei der Altersgruppe ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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