Sag Du Es Mir
D 2019
105 min 46 sek
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf, Potsdam
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über eine 34-jährige Frau, die auf einer Brücke von einem Fremden in die Havel gestoßen wird. Sie überlebt leicht verletzt. Mit Unterstützung ihrer Schwester findet sie schließlich den Täter, der jedoch selbst nicht weiss, warum er die Tat begangen hat. Der Film schildert die Geschichte in drei Episoden, jeweils aus der Perspektive einer der drei Hauptfiguren. Die Inszenierung ist ruhig und dialogorientiert; auch der Brückensturz ist zurückhaltend dargestellt. Eine heftigere Prügelszene, in der die Gewalt von einem Polizisten ausgeht, ist emotional intensiv, kann von Zuschauern ab 12 Jahren aber als Charakterisierung der (Haupt-)Figur begriffen und in den Kontext der Gesamthandlung eingeordnet werden. Eine überfordernde oder ängstigende Wirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Fetter Nathansky |
Drehbuch: | Michael Fetter Nathansky |
Darsteller: | Christina Große, Gisa Flake |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen