The VIGIL - DIE TOTENWACHE
USA 2019
89 min 50 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
The VIGIL - DIE TOTENWACHE
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Horrorfilm über einen jungen New Yorker, der sich nach dem Tod seines kleinen Bruders von seiner chassidischen Gemeinde getrennt hat, um ein Leben abseits dieser zu führen. Als er bei einem verstorbenen Mitglied der Gemeinde Nachtwache am Totenbett halten soll, wird er mit einem Dämon konfrontiert, der von ihm Besitz ergreifen will. Der Film hat eine intensive, unheimliche Atmosphäre und enthält eindringliche Schreckmomente, alptraumhafte Szenen und Bedrohungssituationen. Jugendliche ab 16 Jahren sind jedoch auf Grund ihrer Medien- und Genreerfahrung in der Lage, den Film als realitätsferne Horrorgeschichte zu verstehen, die Szenen entsprechend einzuordnen und eine emotionale Distanz zu wahren. Auch der Zusammenhang des Dämons mit den Themen Traumabewältigung, Schuld, Sühne und Holocaust ist für Zuschauende ab 16 Jahren durchschaubar und wirkt nicht überfordernd. Nachhaltige Ängstigungen oder andere negative Wirkungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Keith Thomas |
Darsteller: | Menashe Lustig, Malky Goldman, Dave Davis |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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