CRONOFOBIA
CH 2018
90 min 22 sek
Filmperlen Filmverleih, Karlsfeld
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Melodrama über einen zurückgezogen lebenden Mann, der in Kontakt mit einer trauernden Frau kommt, deren Ehemann vor kurzem Suizid beging. Ganz allmählich erschließt sich, auf welche Weise die Schicksale der beiden miteinander verknüpft sind. Der Film hat eine düstere Atmosphäre und eine beklemmende Grundstimmung. Die dramaturgischen Zusammenhänge erschließen sich nur langsam und müssen vom Zuschauer teilweise selbst hergestellt werden. Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren bietet der Film zwar kaum Anknüpfungspunkte, er enthält aber auch keine Szenen, die belastend oder überfordernd wirken könnten. Vereinzelt gibt es leicht dramatische oder kurzzeitig erschreckende Situationen. Diese werden jedoch schnell aufgelöst und entfalten im Kontext der Gesamthandlung keine nachhaltige Wirkung auf die Altersgruppe ab 12 Jahren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Francesco Rizzi |
Darsteller: | Sabine Timoteo, Vinicio Marchioni |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen