The Grudge
USA 2019
94 min 10 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Horrorfilm über eine allein erziehende Polizistin, die mit ihrem kleinen Sohn in ein verfluchtes Haus zieht. Dort ist ein Dämon zuhause, der die Menschen dazu bringt, andere zu töten. Verzweifelt versucht die Frau, gegen den Einfluss des Dämons anzukämpfen. Der Film hat eine durchgehend angespannte Atmosphäre und arbeitet mit genretypischen Horrorfilm-Stilmitteln: überraschende Schreckmomente, Bilder von blutigen Mordopfern, dramatisierende Tonspur. Es gibt mehrere drastische Tötungen, die aber nicht übermäßig ausgespielt werden. Jugendliche ab 16 Jahren sind problemlos fähig, den Film als vollkommen irreale Gruselgeschichte einzuordnen. Dem entsprechend können sie auch die Gewaltszenen angemessen einordnen und eine emotionale Distanz wahren. Überforderungen sind bei der Altersgruppe ab 16 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nicolas Pesce |
Drehbuch: | Jeff Buhler |
Darsteller: | Andrea Riseborough, Lin Shaye |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen