Freies Land
D 2019
129 min 17 sek
Telepool GmbH, München
Freies Land
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Thriller spielt in Ostdeutschland kurz nach dem Fall der Mauer und erzählt von zwei ungleichen Polizisten – einer aus dem Westen, einer aus dem Osten -, die im Fall zweier verschwundener Mädchen ermitteln und einer Mordserie auf die Spur kommen. Die Inszenierung ist von einer sehr düsteren, teils auch albtraumhaften Atmosphäre geprägt und weist neben ambivalenten Figuren auch einige drastische gewalthaltige Szenen auf. Daher kann der Film Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren irritieren und überfordern. 16-Jährige können die Darstellungsweisen aber bereits ausreichend analysieren und die Handlungsweisen der Figuren eigenständig reflektieren. Ihnen erschließen sich die typischen Genreelemente und Spannungsstrategien, während das historische Setting und die kaum zur Identifikation einladenden Protagonisten ihnen die Distanzierung erleichtern. Eine Überforderung ist für diese Altersgruppe nicht anzunehmen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Alvart |
Darsteller: | Trystan Pütter, Nora von Waldstätten |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen