Rebellinnen - Leg' dich nicht mit ihnen an!
F 2019
87 min 52 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Rebellinnen - Leg' dich nicht mit ihnen an!
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über eine ehemalige Schönheitskönigin, die in ihre nordfranzösische Heimatstadt zurückkehrt und einen Job in einer Fischfabrik annimmt. Als ein Kollege versucht, sie zu vergewaltigen, tötet sie ihn versehentlich – und nimmt zusammen mit zwei Kolleginnen seine Tasche an sich, die voller Geld ist. Allerdings sind auch verschiedene Gangsterbanden hinter dem Geld her. Der Film ist von makabrem Humor geprägt und enthält mehrere explizite Gewaltszenen. Jugendliche ab 16 Jahren sind in der Lage, die Geschehnisse als Teil einer überzogenen schwarzen Komödie zu betrachten und eine entsprechende emotionale Distanz zu wahren. Auch die konstruiert wirkende Geschichte und die turbulente Inszenierung mildern die drastischeren Szenen ab, sodass bei Zuschauern ab 16 Jahren keine desorientierende Wirkung zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Allan Mauduit |
Darsteller: | Cecile de France, Yolande Moreau, Audrey Lamy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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