Kursk
F 2018
117 min 45 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama rekonstruiert den Untergang des russischen Atom-U-Boots „Kursk“ und den folgenden, letztlich vergeblichen Überlebenskampf der Besatzung, während die militärisch und politisch Verantwortlichen jede Unterstützung der NATO bei der Bergung ablehnen. In realistischer Darstellung konzentriert sich der Film auf die klaustrophobische Situation im U-Boot, vermittelt aber auch den Kontext und die politischen Hintergründe der Zeit. Die emotionale Intensität und Dramatik einiger Szenen sind für Kinder unter 12 Jahren potenziell überfordernd, doch 12-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen bieten das Setting, einige ruhige und humorvolle Momente sowie die Betonung des Zusammenhalts und der Freundschaft in der Besatzung genug emotionale Entlastung, sodass sie den Film ohne Überforderung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Thomas Vinterberg |
Drehbuch: | Robert Rodat |
Darsteller: | Matthias Schoenaerts, Léa Seydoux, Peter Simonischek |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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