Annabelle 3
USA 2019
106 min 26 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
In den 1970er Jahren spielender Horrorfilm über ein Dämonologen-Paar, das eine dämonische Puppe namens Annabelle verwahrt. Als die zehnjährige Tochter der beiden eines Abends von zwei Babysitterinnen gehütet wird, kommt die teuflische Puppe frei und terrorisiert die jungen Menschen. Der Film hat eine zunehmend bedrohliche Atmosphäre und arbeitet mit klassischen Horrorfilm-Stilmitteln wie Schreckmomenten, unheimlichen Geräuschen und Schockeffekten. Diese bewegen sich jedoch in einem Rahmen, der Jugendliche ab 16 Jahren nicht überfordert. Zuschauer ab diesem Alter können den Film zudem als realitätsferne Gruselgeschichte erkennen und eine entsprechende emotionale Distanz wahren. Auch der erkennbar historische Rahmen (die 1970er Jahre) erleichtert Zuschauern ab 16 Jahren eine Distanzierung von den Geschehnissen, sodass nachhaltige Ängstigungen nicht zu befürchten sind.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Gary Daubermann |
Darsteller: | Patrick Wilson, Vera Farmiga |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen