Sweethearts
D 2019
106 min 46 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Sweethearts
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Gaunerkomödie über eine allein erziehende Mutter, die aus Geldnot einen Juwelierladen überfällt. Dabei nimmt sie eine Frau als Geisel und flüchtet – nicht ahnend, dass ihre Geisel zu Panikattacken und hysterischen Anfällen neigt. Dennoch entwickelt sich zwischen den beiden eine besondere Freundschaft. Der Film hat ein leicht verständliches Gut-Böse-Schema und wechselt dramaturgisch zwischen rasanten und ruhigen, besinnlichen Szenen. Vereinzelt kommt es zu sexualisierter Sprache, die aber stets von negativen Figuren ohne Vorbildfunktion ausgeht. Es gibt mehrere gewalthaltige Szenen, die aber durch Humor gebrochen und abgemildert werden. Kinder ab 12 Jahren sind fähig, den Film als überzogene Gaunerkomödie zu erkennen und eine entsprechende Distanz von den Geschehnissen zu wahren. Beeinträchtigungen lassen sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Karoline Herfurth |
Darsteller: | Karoline Herfurth, Hannah Herzsprung, Frederick Lau |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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