Aufbruch zum Mond
USA 2018
141 min 36 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Aufbruch zum Mond
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das biographische Drama zeichnet den von vielen Strapazen und Gefahren sowie persönlichen Schicksalsschlägen geprägten Weg Neil Armstrongs im NASA-Raumfahrtprogramm bis zur spektakulären Mondlandung 1969 nach. Der Film rekonstruiert die frühen Tage bemannter Raumfahrt detailreich und authentisch. Durch die Konzentration auf die Perspektive Armstrongs ist die Atmosphäre teils bedrückend, insbesondere die dramatischen Ereignisse auf dem Weg zum Mond sind emotional intensiv inszeniert und bieten nur wenige entlastende Momente. Daher kann der Film Kinder unter 12 Jahren übermäßig belasten, während 12-Jährige auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung mit diesen Aspekten umgehen können. Ihnen bieten das deutlich historische Setting und die für sie nachvollziehbare Charakterzeichnung Armstrongs genug Möglichkeiten zur Distanzierung sowie Ansatzpunkte, sich konstruktiv mit der Geschichte auseinanderzusetzen. So kann diese Atersgruppe den Film ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Damien Chazelle |
Drehbuch: | Josh Singer |
Darsteller: | Ryan Gosling, Pablo Schreiber, Claire Foy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen