Nico, 1988
I 2017
93 min 42 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filmbiografie über die letzten Lebensjahre der deutschen Sängerin und Modelikone Christa Päffge, deren Künstlername Nico war, und die unter anderem als Muse Andy Warhols galt. Im Mittelpunkt stehen die letzten Auftritte Nicos in den 1980er-Jahren, als sie bereits stark von ihrer Drogensucht gezeichnet war. In Rückblenden wird dabei auch ihr Lebensweg gezeigt. Der Film ist insgesamt eher ruhig inszeniert und behandelt seine Themen in keiner Weise reißerisch. Der Drogenkonsum Nicos wird eindeutig negativ dargestellt, die tragischen Folgen der Sucht (körperlicher Verfall, psychische Probleme) werden auf eindringliche Weise vermittelt. Dabei bewegen sich die Darstellungen jedoch in einem Rahmen, der Kinder ab 12 Jahren nicht überfordert oder nachhaltig irritiert. Auch der gesellschaftliche, künstlerische und politische Kontext der 1960er und 1970er Jahre kann von Zuschauern ab 12 Jahren verstanden und angemessen reflektiert werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Susanna Nicchiarelli |
Darsteller: | Trine Dyrholm, Anamaria Marinca, John Gordon Sinclair |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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