Skyscraper
USA 2018
102 min 58 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Skyscraper
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Actionthriller über den Sicherheitschef des höchsten Wolkenkratzers der Welt, der bei einer verheerenden Brandkatastrophe alles daran setzt, die eingeschlossenen Menschen zu befreien – nicht zuletzt, weil seine eigene Familie darunter ist. Der Film ist mit den typischen Elementen seines Genres erzählt und weist neben eingängigen Charakteren mit sympathischem Protagonisten und einer leicht verständlichen Story zahlreiche Actionszenen auf. Deren audiovisuelle Intensität und die permanente Bedrohungssituation können Kinder unter 12 Jahren überfordern, doch 12-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Ihnen erschließt sich die unrealistische filmische Überzeichnung der dargestellten Situationen, weshalb sie sich ausreichend distanzieren können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Rawson Marshall Thurber |
Drehbuch: | Rawson Marshall Thurber |
Darsteller: | Dwayne Johnson, Neve Campbell, Pablo Schreiber |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen