Die Tochter
D 2017
103 min 20 sek
MissingFILMs Acrivulis & Severin GbR, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Siebenjährige und ihre Eltern, die eigentlich getrennt sind, sich aber bei einem Aufenthalt in Griechenland wieder näherkommen – sehr zum Missfallen der Tochter, die die neue Beziehung zu verhindern versucht. Der Film schildert ruhig und ganz auf die drei Hauptfiguren konzentriert ein kompliziertes Beziehungsgefüge, in dem es um Verlustangst, Unsicherheit und unausgesprochene Konflikte geht. Dabei beherrscht die Perspektive der Tochter auch die des Films. So können sich Kinder im Grundschulalter stark mit ihr und ihren Ängsten identifizieren, was im Zusammenspiel mit einzelnen beunruhigenden Alptraumsequenzen überfordern kann. 12-Jährige sind in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Sie haben bereits genug Erfahrung mit Konflikten, um die dargestellte Situation zu reflektieren und eigenständig zu bewerten. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mascha Schilinski |
Drehbuch: | Mascha Schilinski |
Darsteller: | Artemis Chalkidou, Karsten Antonio Mielke, Helena Zengel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen