Hagazussa
D 2018
102 min 5 sek
Indeed Film, Köln/Forgotten Film Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Spalt
Im 15. Jahrhundert spielender Horrorfilm über eine junge Mutter, die in einer abgeschiedenen Berghütte lebt. Von den Bewohnern des nächsten Dorfes wird sie ausgegrenzt und angefeindet. In ihrer Einsamkeit verfällt sie immer mehr in Wahnvorstellungen. Der ruhig inszenierte Film ist von einer düsteren und bedrückenden Atmosphäre geprägt. Er behandelt Themen wie Wahn, Drogenrausch, Religion und Hexenverfolgung. Jugendliche ab 16 Jahren haben auf Grund ihres Entwicklungsstands kein Problem, diese Themen zu verarbeiten und die düstere Atmosphäre zu verkraften. Einzelne Gewaltszenen (z.B. eine Vergewaltigung und ein Selbstmord) haben zwar eine intensive Dramatik, werden aber nicht deutlich ins Bild gerückt oder ausgespielt, so dass bei Zuschauern ab 16 auch hier keine Überforderung zu befürchten steht. Der historische Spielort erleichtert es zudem, eine emotionale Distanz zu wahren.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen