Winchester - Das Haus der Verdammten
USA 2018
99 min 33 sek
Splendid Film GmbH, Köln
Winchester - Das Haus der Verdammten
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Anfang des 20. Jahrhunderts spielender Gruselfilm über die Witwe des Waffenherstellers Winchester, deren Anwesen von den gequälten Seelen jener Menschen, die durch Winchester-Waffen starben, heimgesucht wird . Der Film enthält einige heftige Schreckmomente und es herrscht fast durchgehend eine angespannte und unheimliche Atmosphäre. Auch gibt es in Rückblicken auf die Todesumstände der Personen recht drastische Momente, etwa bei einem Amoklauf. Jugendliche ab 16 können die Handlung als unrealistische Spukgeschichte zu erkennen und eine entsprechende emotionale Distanz von den Geschehnissen wahren. Auch bewegen sich die Grusel- und Gewaltszenen in einem Rahmen, der Zuschauer ab 16 Jahren zwar momentweise ängstigen kann, sie aber nicht nachhaltig belastet.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Spierig, Peter Spierig |
Drehbuch: | Michael Spierig |
Darsteller: | Helen Mirren, Jason Clarke, Sarah Snook |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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