Arthur und Claire
D/A/NL 2017
98 min 48 sek
Universum Film GmbH, München
Arthur und Claire
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen schwerkranken Mann und eine depressive Frau, deren zufällige Begegnung in einem Amsterdamer Hotel beider Suizidpläne durchkreuzt und ihnen neuen Lebensmut schenkt. Der teils kammerspielartige Film konzentriert sich ganz auf seine beiden Protagonisten und geht einfühlsam mit Themen wie Freitod, Krankheit, Beziehungen und Trennungen um. Ausführliche, immer wieder auch schwarzhumorige Dialoge wechseln dabei mit atmosphärischen Momenten ab. Zwar können die traurigen Aspekte sowie die Suizidthematik Kinder unter 12 Jahren emotional belasten und desorientieren, doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Da die Figuren sich für junge Zuschauer kaum zur Identifikation eignen, die ruhige Erzählweise genug Gelegenheit zur Reflexion bietet und der Film letztlich sehr lebensbejahend ist, kann diese Altersgruppe ihn ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Miguel Alexandre |
Drehbuch: | Miguel Alexandre |
Darsteller: | Josef Hader, Hannah Hoekstra |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen