Ayla
TR 2017
124 min 17 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Ayla
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In den 1950er Jahren spielendes Melodram über einen türkischen Soldaten, der im Koreakrieg auf Seiten Südkoreas kämpft und ein Waisenmädchen in seine Obhut nimmt. Als sie eines Tages getrennt werden ist ungewiss, ob sie sich je wiedersehen werden. Der Film erzählt eine Vater-Tochter-Beziehung, bei der der Koreakrieg den dramatischen Hintergrund bildet. Dabei werden auch Kriegsszenen gezeigt, die teilweise recht drastisch inszeniert sind. Diese Szenen sind jedoch schlüssig in die Handlung eingebettet und wirken nicht reißerisch oder verherrlichend. Im Vordergrund steht eine humanistische, für Menschlichkeit und Toleranz plädierende Aussage. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren haben auf Grund ihres Entwicklungsstandes kein Problem, dies zu verstehen und auch die gewalthaltigen Szenen entsprechend einzuordnen. Die harmonische Auflösung trägt darüber hinaus zur Entlastung bei. Überforderungen sind bei dieser Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Can Ulkay |
Drehbuch: | Yigit Güralp |
Darsteller: | Cetin Tekindor, Ismail Hacioglu, Kim Seol |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen