A GHOST STORY
USA 2016
93 min 21 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
A GHOST STORY
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mystery-Drama über ein junges Paar, das durch den tödlichen Unfall des Mannes auseinandergerissen wird. Er bleibt allerdings weiter als Geist im gemeinsamen Haus präsent – sogar über den Umzug seiner Frau hinaus. Die Geschichte über Zeit und Vergänglichkeit ist sehr ruhig erzählt, lässt dabei viel Raum für Reflexion. Kinder unter 12 Jahren können wegen der teils düsteren Atmosphäre im Zusammenspiel mit einzelnen Schreck- und Gewaltmomenten vom Film überfordert werden. Doch 12-jährige sind in der Lage, mit all diesen Aspekten umzugehen. Auf der Basis ihres kognitiven Entwicklungsstands und ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung können sie die Geschichte interpretieren und sich mit den Themen auseinandersetzen. Eine Ängstigung oder Desorientierung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David Lowery |
Drehbuch: | David Lowery |
Darsteller: | Casey Affleck, Rooney Mara |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen