Ein Kuss von Beatrice
F 2017
117 min 25 sek
Universum Film GmbH, München
Ein Kuss von Beatrice
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über eine alternde Hebamme, die gerade ihren Job an einer Klinik verliert und einer ehemaligen Geliebten ihres Vaters nach Jahrzehnten wiederbegegnet – Auslöser für einige Veränderungen im Leben beider Frauen. Der Film ist ruhig und in melancholischer Grundstimmung, teils aber auch heiter und humorvoll erzählt und konzentriert sich auf seine sympathischen Protagonistinnen. Sehr jungen Zuschauern bietet er aufgrund seiner Hauptfiguren und Themen kaum Anknüpfungspunkte, doch einzelne tragische, intensiv inszenierte Momente können Kinder im Vorschulalter emotional überfordern. 6-Jährige sind bereits in der Lage, diese Passagen in den Kontext einzuordnen. Da ihnen zahlreiche lebensbejahende Szenen ausreichend Entlastung bieten, können sie die Geschichte ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Martin Provost |
Drehbuch: | Martin Provost |
Darsteller: | Catherine Deneuve, Cathérine Frot, Olivier Gourmet |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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