Fast & Furious 8
USA 2016
136 min 28 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In der Fortsetzung der erfolgreichen Actionfilmreihe wird einer der Helden per Erpressung auf die Seite der Bösen gezwungen. Um die Menschheit vor einer großen Gefahr zu bewahren, müssen seine Freunde nun auch gegen ihn kämpfen. Die Geschichte ist mit den typischen Stilmitteln des Genres erzählt und birgt zahlreiche Verfolgungsjagden, Action- und Kampfszenen bei klarer Aufteilung in Gut und Böse. Lediglich in wenigen Momenten sind die Gewaltdarstellungen so deutlich, dass Kinder unter 12 Jahren überfordert werden können, ansonsten wird die Gewalt nicht ausgespielt. 12-Jährigen erschließen sich die Übertreibungen und ironischen Brechungen der Inszenierung, zudem unterstreichen die betont exotischen Schauplätze die Fiktionalität des Geschehens und erleichtern die emotionale Distanzierung. Eine Ängstigung ist daher ebenso wie eine Desensibilisierung für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | F. Gary Gray |
Darsteller: | Vin Diesel, Dwayne Johnson, Kurt Russell |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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