Enklave
D/SRB 2015
91 min 56 sek
barnsteiner-film, Ascheffel
Enklave
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen 10-jährigen serbischen Jungen inmitten von Albanern im Kosovo, der friedlich mit den anderen zusammenleben will. Doch die Schatten von Hass, Krieg und Vertreibung zwischen den Gruppen bedrohen jedes mögliche Miteinander. Der Alltag im Bürgerkriegsland und die Situation des Jungen werden gut nachvollziehbar und emotional intensiv geschildert. So kann die Atmosphäre ständiger Anspannung und Bedrohung Kinder unter 12 Jahren emotional übermäßig belasten. Auch der als alltäglich dargestellte Umgang mit Waffen kann diese Altersgruppe irritieren. Ab 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext der Geschichte einzuordnen und das Geschehen wie auch das Verhalten der Personen eigenständig zu reflektieren. Da immer wieder ruhige Passagen für Entlastung sorgen und Distanz ermöglichen, ist für sie keine emotionale Überforderung zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Goran Radovanovic |
Darsteller: | Nebojsa Glogovac, Anica Dobra, Filip Subaric |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen