Die Hölle - Inferno
A/D 2016
91 min 53 sek
Splendid Film GmbH, Köln
Thriller über eine junge Taxifahrerin, die Zeugin eines Mordes wird. Fortan wird sie selbst von dem psychopathischen Killer gejagt. Der Film enthält mehrere, teils harte Gewaltszenen, die aber nicht übermäßig ausgespielt werden und schlüssig in die Gesamthandlung eingebettet sind. Jugendliche ab 16 Jahren haben auf Grund ihres Entwicklungsstands kein Problem, diese Szenen als Teil einer übertriebenen Thrillergeschichte zu erkennen und eine entsprechende Distanz zu wahren. Die Gewalt der Protagonistin gegen den Mörder erfolgt zudem stets in Notwehr. Somit kann auch eine desorientierende Vorbildwirkung ausgeschlossen werden.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stefan Ruzowitzky |
Darsteller: | Violetta Schurawlow, Tobias Moretti, Sammy Sheik |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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