Schubert in Love
D 2016
94 min 27 sek
Wild Bunch Germany GmbH (Niederlassung Berlin), Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie mit dem Komiker Olaf Schubert in der Hauptrolle: Der egozentrische Besserwisser und selbst ernannte Weltverbesserer soll auf Anordnung seines strengen Vaters endlich eine Frau finden, um einen "Stammhalter" in die Welt zu setzen. Die "Brautschau" erweist sich jedoch als eine echte Herausforderung. Der Film ist von absurdem und schwarzem Humor geprägt, die Figuren sind alle stark überzeichnet. In diesem grotesk überzogenen, realitätsfernen Kontext entfaltet auch die manchmal etwas grob sexualisierte Sprache keine negative Vorbildwirkung auf Kinder ab 12 Jahren. Zuschauer ab diesem Alter sind auf Grund ihres Entwicklungsstands in der Lage, die Übertreibungen zu erkennen und eine angemessene Distanz zu wahren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lars Büchel |
Drehbuch: | Olaf Schubert |
Darsteller: | Olaf Schubert, Mario Adorf, Marie Leuenberger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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