Théo & Hugo
F 2016
97 min 3 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Drama über zwei Männer, die in einem Pariser Schwulenclub Sex miteinander haben. Da einer den anderen mit HIV infiziert haben könnte, wollen sie morgens gemeinsam ins Krankenhaus fahren. In der Zeit bis dahin lernen sie sich besser kennen. Der Film zeigt zu Beginn im Schwulenklub deutliche Sexszenen. Diese haben jedoch nichts Pornografisches: Die Beteiligten sind keine "Sexobjekte", sondern frei handelnde Personen. Jugendliche ab 16 Jahren sind durch ihren psychosozialen Entwicklungsstand fähig, diese Unterscheidungen zu verstehen und die Szenen entsprechend zu verarbeiten. Im weiteren Verlauf geht es um das Verhältnis der beiden positiven Hauptfiguren, wobei der aufklärerische Charakter des Films zum Tragen kommt. Eine negative Irritation oder eine Desorientierung ist daher bei Zuschauern ab 16 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Oliver Ducastel, Jacques Martineau |
Darsteller: | Geoffrey Couët, François Nambot |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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