OUIJA: URSPRUNG DES BÖSEN
USA 2016
99 min 10 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Im Los Angeles der 1960er Jahre spielender Horrorfilm über eine Witwe, die leichtgläubigen Menschen angeblichen Kontakt zur Geisterwelt verschafft. Dann aber wird ihre eigene Tochter tatsächlich von einem bösen Geist in Besitz genommen. Der Film ist vor allem in der zweiten Hälfte von einer Atmosphäre ständiger Bedrohung geprägt und enthält eine Vielzahl an Schock- und Gruselmomenten. Jugendliche ab 16 Jahren haben kein Problem, diese Szenen als Teil einer völlig realitätsfernen Gruselgeschichte zu erkennen und eine angemessene emotionale Distanz zu wahren. Da auch körperliche Gewalt nicht übermäßig ausgespielt oder ins Bild gerückt wird, lässt sich eine Überforderung bei dieser Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mike Flanagan |
Drehbuch: | Mike Flanagan |
Darsteller: | Elizabeth Reaser, Kate Siegel, Henry Thomas |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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