Viva
C/IRL 2015
99 min 50 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In Havanna spielendes Drama über einen homosexuellen Friseur namens Jesus, der nebenher in einem Travestie-Nachtclub auftritt. Als sich überraschend sein machohafter Vater bei ihm einquartiert, kommt es zu Konflikten. Kinder ab 12 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands fähig, die Themen und Konflikte zu verstehen und angemessen einzuordnen. Der Film zeigt Prostitution sowie Alkohol- und Nikotinkonsum, wobei aber von den Darstellungen keinerlei Faszination ausgeht, im Gegenteil: die negativen Folgen werden deutlich ins Bild gerückt. Auch die Gewalttätigkeit des Vaters wird eindeutig negativ inszeniert. Einzelne Szenen können auf Zuschauer ab 12 Jahren belastend wirken, von einer nachhaltigen Beeinträchtigung ist aber nicht auszugehen, da es immer wieder harmonische und entspannende Szenen gibt. Auch das berührende Happy End trägt nachhaltig zur Entlastung bei.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Paddy Breathnach |
Drehbuch: | Mark O'Halloran |
Darsteller: | Héctor Medina, Jorge Perrugoría |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen