The Girl King
SF/CDN/D/S 2015
106 min 8 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
The Girl King
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das im 17. Jahrhundert spielende Historiendrama erzählt von der jungen Königin Christina von Schweden, die sich für Frieden und Bildung einsetzt und sogar ihre Liebe zu einer Hofdame auslebt – gegen den Willen des intriganten Hofstaats. Der Film ist überwiegend ruhig, in teils opulenten Bildern und mit Konzentration auf seine starke Hauptfigur und deren Konflikte erzählt. Sehr jungen Zuschauern erschließen sich dabei die komplexen Verhältnisse am Hof und ambivalente Charakterzeichnungen noch nicht. Auch können unter 12-Jährige von einzelnen gewalthaltigen und düsteren Szenen überfordert werden. Doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, sich ausreichend von diesen Aspekten zu distanzieren, da das Setting des Films weit von ihrer Lebensrealität entfernt ist und sich ihnen der historische Kontext erschließt. Auch wenn sie einzelne Szenen herausfordern dürften, können sie sie in die Handlung einordnen und finden ausreichend emotionale Orientierung. Eine Überforderung ist daher für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mika Kaurismäki |
Kamera: | Guy Dufaux |
Darsteller: | Malin Buska, Sarah Gadon, Michael Nyqvist, Lucas Bryant, Peter Lohmeyer, Martina Gedeck |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen