Schau mich nicht so an
D/MNG 2015
88 min 26 sek
Zorro Filmproduktions- und Vertriebsgesellschaft mbH, München
Schau mich nicht so an
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über zwei Nachbarinnen namens Hedi und Iva, zwischen denen sich eine Affäre entwickelt. Als jedoch überraschend Hedis ungeliebter Vater auftaucht, beginnt Iva ein Verhältnis mit ihm. Der Film handelt von Sexualität, Begehren und dem Aufbrechen von Geschlechterrollen. Es gibt mehrere Sexszenen, die aber nicht explizit ins Bild gerückt werden. Zugleich zeigt er, wie Sexualität für psychologische "Spielchen" eingesetzt wird. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren steht eine Überforderung durch die moralischen und emotionalen Verstrickungen nicht zu befürchten. Sie können die überspitzte Geschichte und die übertriebenen Charaktere als Teil einer künstlerischen "Versuchsanordnung" begreifen, die keinerlei Nähe zu ihrer eigenen Lebenswelt hat. Dementsprechend können 16-Jährige eine angemessene emotionale Distanz wahren und die Geschichte ohne beeinträchtigende Wirkung verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Uisenma Borchu |
Darsteller: | Uisenma Borchu, Catrina Stemmer, Josef Bierbichler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen