Miss Hokusai
J 2015
89 min 40 sek
AV Visionen GmbH, Berlin
Zeichentrickfilm über eine junge Japanerin, die als Auftragsmalerin arbeitet und bei ihrem Vater lebt. Der Film zeigt ihre Entwicklung zur Malerin, schildert aber auch das Verhältnis zu ihrem Vater und ihrer schwerkranken Schwester. Insgesamt ist der Film hell und freundlich gestaltet, die Grundstimmung ist heiter. Vereinzelt gibt es düstere Momente (in Form märchenhafter Geistergeschichten) und gegen Ende ein trauriges Ereignis (der Tod der kranken Schwester). Diese Szenen können jüngere Grundschulkinder kurzzeitig erschrecken, von einer Beeinträchtigung und Ängstigung ist aber nicht auszugehen: Die Szenen sind kurz gehalten, gut in die Gesamthandlung eingebettet und werden verständlich aufgelöst. Darüber hinaus tragen zahlreiche fröhliche Szenen zur Entlastung bei. Auch die episodische Erzählstruktur erleichtert es Kindern im Grundschulalter, die ernsteren Geschehnisse zu verarbeiten und mit ihnen abzuschließen. Eine Überforderung lässt sich ausschließen.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Keiichi Hara |
Drehbuch: | Miho Maruo |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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