Remainder
GB/D 2015
103 min 16 sek
Piffl Medien GmbH, Berlin
Remainder
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen jungen Mann, der nach einem Unfall an Amnesie leidet; zugleich erhält er eine millionenschwere Summe als "Schweigegeld". Fortan versucht er fieberhaft, seine Vergangenheit zu rekonstruieren. Der Film arbeitet mit einer bewusst verwirrenden Dramaturgie, die Züge eines intellektuellen Gedankenspiels hat. Jugendliche ab 16 Jahren sind durch ihren psychosozialen und kognitiven Entwicklungsstand in der Lage, den Kunstcharakter der Inszenierung zu begreifen und eine emotionale Distanz von den Geschehnissen zu wahren. Durch diesen Kontext entfalten auch die diversen Gewalt- und Tötungsszenen (z.B. bei Schießereien) keine übermäßige Wirkung: 16-Jährige können diese Szenen als Teil des filmischen Gedankenspiels interpretieren und entsprechend verarbeiten. Eine beeinträchtigende Wirkung steht nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Omer Fast |
Drehbuch: | Omer Fast |
Darsteller: | Tom Sturridge, Cush Jumbo |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen