Lucy
F 2014
89 min 22 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Lucy
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Science-Fiction und Actionfilm erzählt von einer jungen Frau, die durch eine Überdosis einer neuen synthetischen Droge übermenschliche körperliche wie mentale Fähigkeiten erlangt und ein Drogenkartell zur Strecke bringt. Trotz der sehr actionreichen, bildmächtigen Inszenierung verhandelt der Film am Schicksal seiner Protagonistin zahlreiche zivilisationskritische Fragestellungen, die sich auch einem jungen Publikum erschließen. Während dabei einzelne Gewaltszenen auf Kinder unter 12 Jahren zu intensiv und möglicherweise verstörend wirken können, sind 12-Jährige aufgrund ihrer Medienerfahrung und des deutlich fiktionalen Settings des Films fähig, sich ausreichend zu distanzieren. Für sie stellt die Mischung aus Phantastik und Philosophie sicher eine Herausforderung dar, sie sind aber in der Lage, die Themen und ihre Umsetzung kritisch zu reflektieren. Eine Überforderung ist daher für die genannte Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Luc Besson |
Drehbuch: | Luc Besson |
Darsteller: | Scarlett Johansson, Analeigh Tipton, Morgan Freeman |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen