Über Leben in Brandenburg
D 2023
86 min 17 sek
UCM.ONE GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen alternden Autorenfilmer, der mit seinen Misserfolgen wie auch den Erfolgen seiner Frau hadert. Um der Krise zu entkommen, lässt er sich auf eine Affäre mit einer anderen Frau ein und beschließt, als einziger Gegenkandidat für die Bürgermeisterwahl einem AfD-Mann die Stirn zu bieten. Mit aktuellen Bezügen und einem ironischen Blick auf das Altern sowie die Altersdiskriminierung ist der Film in hellen, freundlichen Bildern und überwiegend ruhig erzählt. In diesem Kontext sind einzelne gewalthaltige und bedrohliche Szenen bereits für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zu verarbeiten, ebenso wie eine Sexszene, die Darstellung des Konsums weicher Drogen und der gelegentlich derbe Sprachgebrauch. Die zurückhaltende Inszenierung der betreffenden Szenen sowie die humorvolle Haltung des Films, die sich dieser Altersgruppe bereits erschließt, bieten ab 12-Jährigen genug Entlastung, sodass sie ihn ohne Überforderung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Sexualität,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Zoltan Paul,Ben von Grafenstein |
Drehbuch: | Zoltan Paul |
Darsteller: | Ralph Herforth,Adele Neuhauser,Dietrich Hollinderbäumer,Sabine Weibel,Assböck Joachim,Werner Eng,László I. Kish,André Fischer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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