Star Wars: Die letzten Jedi
USA 2017
151 min 55 sek
The Walt Disney Company (Germany) GmbH , München
Star Wars: Die letzten Jedi
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Zweiter Teil der dritten "Star Wars"-Trilogie: Die junge Freiheitskämpferin Rey wird von Luke Skywalker zur Jedi-Ritterin ausgebildet, damit sie mit den anderen Rebellen zum Kampf gegen die bösen Krieger der "Ersten Ordnung" antreten kann... Der Film arbeitet mit einem leicht verständlichen Gut-Böse-Schema und stellt positive Figuren als Helden in den Mittelpunkt. Es gibt einige bildgewaltige Actionszenen sowie dramatische Kämpfe. Menschen kommen dabei aber nicht sichtbar zu Schaden. Sehr vereinzelt kommt es auch zu körperlicher Gewalt, die aber nicht ausgespielt oder detailliert gezeigt wird. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Lage, die Science-Fiction-Geschichte als vollkommen realitätsfern zu erkennen und eine angemessene emotionale Distanz zu wahren. Überforderungen lassen sich aus diesen Gründen bei Zuschauern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Rian Johnson |
Drehbuch: | Rian Johnson |
Darsteller: | Mark Hamill, Daisy Ridley, Carrie Fisher |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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